Allgemeine Vertragsbedingungen

zur Anmietung der Ferienhäuser

“La Lagune de By”

Liebe   Frankreichfreunde,

bei der Ausstattung unserer Ferienunterkünfte haben wir uns große Mühe gegeben, und jeder Urlauber kann davon ausgehen, dass wir unsere Leistungen mit aller Sorgfalt erbringen, da wir ihn als zufriedenen Kunden behalten möchten. Um Mißverständnissen vorzubeugen, bitten wir aber, die folgenden Mietbedingungen durchzulesen und zu beachten.

Anmeldung

Mit der Anmeldung bieten Sie Prof. Dr. Torsten Kirstges (im folgenden „Vermieter“ genannt) den Abschluss eines Mietvertrages auf Zeit an. Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail), mündlich oder telefonisch erfolgen. Im Falle einer Anmeldung für mehrere Personen verpflichtet sich der jeweils Anmeldende ausdrücklich als alleiniger Vertragspartner gegenüber dem Vermieter.

Sie sind an Ihr Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt durch unsere schriftliche Annahme zustande.

 

Zahlungsbedingungen  /  Preise  /  Anreise / Aufenthalt

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mietbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig. Der gesamte Mietpreis ist ohne Abzüge auch ohne gesonderte Aufforderung bis spätestens 14 Tage vor dem Reisebeginn (Zahlungseingang bei uns!) auf unser Bankkonto zu überweisen. Der für die angemeldete Gruppe Verantwortliche überweist den Betrag für die gesamte Gruppe unter Angabe der Reisezeit.

 

Die Reiseunterlagen werden Ihnen rechtzeitig mit dem Eingang Ihrer kompletten Zahlung zugesandt. Diese umfassen auch Informationen zur korrekten Benutzung des Mietobjekts; die hier aufgeführten Regelungen sind vom Mieter zu beachten und einzuhalten. Bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn ist uns außerdem, auch ohne gesonderte Aufforderung, eine Teilnehmerliste zuzusenden. Liegen zwischen Buchungsdatum und Reisebeginn weniger als drei Wochen, so sind uns zusätzlich eine Kopie des Bankbareinzahlungs­beleges über den vollen Reisepreis beizulegen.

 

Wird die Reise mit mehr Personen oder einer anderen (Alters-) Struktur als vereinbart angetreten, so können wir die hierfür erbrachten Mehrleistungen nachberechnen; auf jeden Fall hat der Mieter diese Änderung an den Vermieter zu melden! Anfallende Nebenkosten, die nicht im Reisepreis enthalten sind, werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt oder direkt vor Ort mit dem Hausverwalter abgerechnet. Gleiches gilt für nicht im Preis enthaltene Kurtaxen. Die Bettwäsche (Bezüge) ist in der Regel mitzubringen (sofern wir in Ausnahmefällen Bettwäsche zur Verfügung stellen, berechnen wir 15 EUR pro Bettwäscheset an Mietentgelt).

 

Vom Vermieter kann eine Kaution (z.B. für evtl. Schäden) vor der Abreise bzw. bei der Ankunft erhoben werden, die innerhalb von spätestens drei Wochen nach Reiseende abgerechnet wird (eventuell unter Abzug von Nebenkosten, Schadensersatz etc.), sofern bis dahin keine Streitigkeiten über Kautionsforderungen bestehen.

 

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate, so behalten wir uns  bis 21 Tage vor Reisebeginn vor, den vereinbarten Reisepreis in dem Umfang zu ändern, wie eine unvorhersehbare Veränderung der gesetzlich zulässigen Kostenfaktoren dies rechtfertigt. Sollte eine derartige Preiserhöhung 3% des Ursprungspreises übersteigen, so hat der Kunde das Recht, durch schriftliche Erklärung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

 

Die vorgeschriebenen An- und Abreisezeiten sind einzuhalten: bei Eigenanreise Anfahrt i.d.R. zwischen 17 und 20 Uhr, Abfahrt i.d.R. bis 9.30 Uhr. Für Unannehmlichkeiten und Schäden, die aus Verspätungen resultieren, haften wir in keiner Weise!

 

Während des Aufenthalts im Mietobjekt übernimmt der Mieter die mit dem Bewohnen verbundenen erforderlichen Haushalts- und Sorgfaltspflichten (z.B. Mülltonnen zu den angegebenen Terminen an die Straße stellen; regelmäßige Hausreinigung; Hausschließung etc.).

 

Bei nicht rechtzeitigem Verlassen des Mietobjekts wird dem Reisenden der anteilige Tagesmietbetrag, um 20% erhöht, berechnet. Davon unbeschadet können Schadensersatzansprüche vom Vermieter geltend gemacht werden.

 

Rücktritt / Änderungen

1. a) Der Mieter kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vor dem Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsmeldung wird mit dem Eingang beim Vermieter wirksam. Als Rücktritt gilt ebenfalls verschuldeter oder nicht verschuldeter Nichtantritt der Reise.

 

b) Im Falle eines solchen Rücktritts berechnen wir individuell den uns durch die Stornierung entstandenen Schaden. Dieser besteht insbesondere aus dem Mietpreisausfall. Dem Reisenden werden eventuell ersparte Aufwendungen vom Gesamtpreis nachgelassen. Darüber erhält der Reisende eine gesonderte Rechnung. Der Restbetrag ist an den Vermieter ohne Abzug zu leisten.

 

c) Für den Mehraufwand für realisierbare Umbuchungen, oder wenn der Reisende für dieselbe Zeit zu denselben Bedingungen einen anderen Mieter findet, berechnen wir generell 50.-EUR.

 

2. Wir können ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn:

a) die Durchführung der Reise infolge eines Umstandes erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, den wir nicht zu vertreten haben (z. B. Streik, Naturkatastrophen, behördliche Anweisungen etc.) oder wenn das Vermietungsobjekt – bei Buchung unvorhersehbar – nicht bewohnbar (z.B. durch Schäden) oder nicht mehr in unserem Eigentum (aufgrund zwischenzeitlichem Verkauf des Objekts) ist. In diesem Fall erstatten wir die bereits geleisteten Zahlungen abzüglich der Kosten für bisher erbrachte Leistungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

b) der Mieter die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in erheblichem Maße rechts- oder vertragswidrig verhält. In diesem Falle haben wir das Recht auf Leistungsverweigerung unter voller Aufrechterhaltung unserer Ansprüche.

 

3. Kann die Reise infolge eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so können wir die Leistungen ändern, sofern die Abweichung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

Haftung  /  Schlussbestimmungen

Wir haften im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Zurverfügungstellung der Unterkünfte. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen bzw. eine ständige Betriebsbereitschaft der technischen Anlagen wird ausgeschlossen.

 

Für Schäden und Verletzungen aller Art, die ohne unser Verschulden vor Ort passieren, haften wir in keiner Weise. Unsere vertragliche Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Unsere Haftung ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungs­beschränkungen oder internationale gesetzliche Vor­schrif­ten anwendbar sind (z.B. Montrealer Abkommen).

 

Der Mieter ist verpflichtet, alles von seiner Seite zum Zustandekommen der Reise Notwendige zu tun sowie bei Störungen den Schaden so gering wie möglich zu halten und im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Behebung der Störung beizutragen. Mängelanzeige: Beschwerden sind direkt an den Vermieter und/oder vor Ort schriftlich an den Hausverwalter/Schlüsselwart zu richten. Für Selbstabhilfe oder Kündigung aufgrund eines Mangels ist eine Fristsetzung erforderlich. Die Ausschlussfrist für Anmeldungen von Ansprüchen - zu richten an Prof. Dr. Kirstges, Elsa-Brandström-Str. 47, 26389 Wilhelmshaven - beträgt einen Monat, die Verjährungsfrist sechs Monate.

 

Für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Zollbestim­mungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Reiseversicherungen sind, sofern nicht explizit erwähnt, nicht in unseren Reiseleistungen enthalten.

Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und dieser Mietbe­dingungen hat nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages bzw. der Reisebedingungen zur Folge.

Soweit eine Gerichtstandvereinbarung nach § 38ff ZPO zulässig ist, gilt Wilhelmshaven als Gerichtsstand.

 

Ein paar Worte zum Schluss: Selbst bei kleinen Unstimmigkeiten hoffen wir, mit etwas gutem Willen auf beiden Seiten die Probleme ohne "Juristendeutsch" klären zu können.

 

Einen schönen Médoc-Urlaub wünscht Ihnen

 

Prof. Dr. Torsten Kirstges

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© Prof. Dr. Torsten Kirstges